05.10.2021

Baden-Württemberg fördert Pop-up Stores

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat ein neues Förderprogramm aufgelegt, das die Stärkung des baden-württembergischen Einzelhandels sowie eine (Wieder-) Belebung der hiesigen Innenstädte und Ortsteilzentren zum Ziel hat.

Das Programm besteht aus drei Förderlinien:

Pop-up-Stores und -Malls:

Kommunen mieten leerstehende Räumlichkeiten an und vermieten diese zu einem reduzierten Mietzins an geeignete Zwischennutzer (Untermieter) weiter. Als Zwischennutzer kommen ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg in Frage. Für eine zweijährige Projektlaufzeit kann ein Zuschuss von maximal 150.000 Euro beantragt werden, für eine einjährige Laufzeit bis zu 75.000 Euro.

Veranstaltungen:

Planung und Durchführung von ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen, die nicht ohnehin regelmäßig stattfinden und einen über die Gemeindegrenzen hinausreichenden, möglichst regionalen Einzugsbereich haben und kostenfrei zugänglich sind. Hier kann für eine mehrtägige Veranstaltung ein Zuschuss bis zu 50.000 Euro beantragt werden, für eine eintägige maximal 30.000 Euro.

Anträge für diese beiden Förderschwerpunkte können beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus eingereicht werden.

Die dritte Förderlinie - "Digitalisierung und Innovation im stationären Handel -Mit Smart Services die digitale Zukunft gestalten" - wird federführend vom Frauenhofer Institut über das "Kompetenzzentrum Smart Services" geleitet. Dort werden Webinare, Ideenworkshops und Coachings angeboten, um Unternehmen und Dienstleistungsberatern Ansätze zur Entwicklung von innovativen Dienstleistungen zu vermitteln.

Das Förderprogramm läuft, solange Mittel hierfür zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zur Förderung gibt es in der Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.