20.09.2021

NRW: Förderung der Digitalisierung in außerschulischen Lernorten

Das Land Nordrhein-Westfalen will die Digitalisierung außerschulischer Lernorte unterstützen und hat hierzu die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung virtueller Schülerlabore an außerschulischen Lernorten (RL zdi-REACT-EU)" veröffentlicht.

So können beispielsweise Schülerlabore bis zu 60.000 Euro für den Aufbau und zur Erweiterung ihrer digitalen Infrastruktur erhalten. Insgesamt werden für das Programm bis zu 4,8 Millionen Euro aus REACT-EU bereitgestellt und können im Jahr 2021 in zwei Antragsrunden beantragt werden. Anträge für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten können bis zum 30. September 2021 gestellt werden, bei einer Laufzeit von bis zu neun Monaten ist die Antragstellung bis zum 31. Dezember 2021 möglich.

Jeder außerschulische Lernort kann einen Antrag in diesem Programm stellen. Die Mittel stehen ausschließlich für Sachausgaben zur Verfügung. Antragsberechtigt sind öffentliche oder gemeinnützige Träger schulischer und außerschulischer Bildungs- sowie Weiterbildungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Vereinigungen und kleine und mittlere Unternehmen. Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Weitere Informationen zur Förderung von virtuellen Schullaboren gibt es auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW.