06.09.2021

Rheinland-Pfalz: Antragstopp bei der Agrar-Bürgschaft

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz teilt auf ihrer Webseite mit, dass das Kontingent der Agrar-Bürgschaft ausgeschöpft ist. Aktuell sind die Beantragung und Genehmigung von Agrar-Bürgschaften nicht möglich.

Gemeinsam mit dem Europäischen Investment Fonds (EIF) und in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank konnten die Bürgschaftsbanken in den letzten Jahren auch Finanzierungen für landwirtschaftliche Betriebe über das Programm "Agrar-Bürgschaften" begleiten und unterstützen, heißt es weiter. Das Programm wurde seinerzeit mit einem betragsmäßigen Gesamtvolumen auferlegt. Das Volumen ist nun in voller Höhe ausgeschöpft, so dass ab sofort bis auf weiteres keine Agrar-Bürgschaften mehr beantragt und genehmigt werden können.

Aktuell laufen Verhandlungen mit dem EIF über eine Erhöhung des Volumens, um auch künftig wieder Agrar-Bürgschaften anbieten zu können, so die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen zur Agrar-Bürgschaft finden Sie auf der Webseite der Bürgschaftsbank.