31.08.2021

Hessen-Bonus: Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen gestartet

Das Land Hessen ergänzt den “Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“ durch ein Landesprogramm, um eine Finanzierungslücke zu schließen, so die HessenFilm und Medien GmbH auf ihrer Webseite.

Veranstalter, deren kulturelle Veranstaltungen im Juni aufgrund der geltenden Corona-Auflagen nur mit verminderter Teilnehmerzahl stattfinden konnten oder ausgefallen sind, können ab sofort die Wirtschaftlichkeitshilfe “Hessen-Bonus“ beantragen.

Das Land Hessen hat dieses Hilfsprogramm aus dem zweiten Kulturpaket aufgelegt, um die Finanzierungslücke des Bundesprogramms Sonderfonds für Kulturveranstaltungen zu schließen, die durch deren späteren Start entstanden ist.

Veranstalter und Veranstalterinnen, die im Monat Juni in Hessen größere kulturelle Events geplant hatten und von Kapazitätseinschränkungen sowie Ausfällen im Zuge der Corona-Pandemie betroffen waren, sollen rückwirkend einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Antragsberechtigt sind Kulturveranstalter und Kulturveranstalterinnen, deren Veranstaltungen in Hessen im Verlauf des Juni 2021 stattgefunden und die ihre Publikumskapazitäten aufgrund der aktuellen Hygieneauflagen auf 500 Personen reduziert haben. Ebenso können ausgefallene Kulturveranstaltungen kompensiert werden. Dazu zählen etwa Aufführungen der darstellenden Künste, Konzerte, Filmvorführungen, Lesungen, Festivals und Sonderveranstaltungen aller Kultursparten.

Bei Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen unter Pandemiebedingungen werden die Einnahmen aus den verkauften Tickets verdoppelt. Wenn sich die Besucherzahl durch die Pandemie-Auflagen auf weniger als 25 Prozent der möglichen Kapazität einer Spielstätte reduziert hat, werden die Einnahmen verdreifacht. Die Kompensation wird bei der Höhe der Veranstaltungskosten plus einer Organisationspauschale von zehn Prozent gedeckelt.

Eine Antragstellung ist bis spätestens sechzehn Wochen nach Veranstaltungsdatum möglich. Für die Anträge zum Hessen-Bonus gelten dieselben Konditionen wie zum Bundesprogramm.

Den Antrag und weitere Informationen gibt es auf der Webseite der HessenFilm und Medien GmbH.

Alle Informationen zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf einer Webseite der Bundesregierung.