20.08.2021

Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen (GuW) Sachsen

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen (GuW) neu veröffentlicht. Zweck der Zuwendung ist die Schaffung und Festigung von wettbewerbsfähigen, innovativen und wachstumsorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Freistaat Sachsen. Gegenstand der Förderung:

  • Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz
  • Finanzierung der Übernahme eines bestehenden Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung
  • Finanzierung des Erwerbs einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10 Prozent nicht unterschritten ist
  • Betriebsmitteldarlehen zur Finanzierung von Umlaufvermögen und mittelfristigem Finanzierungsbedarf zur Festigung des Unternehmens

Zuwendungsempfänger (Endkreditnehmer) sind natürliche Personen, Angehörige der Freien Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Das privatrechtliche Investitions- oder Betriebsmitteldarlehen muss mindestens 20.000 Euro und darf maximal 5.000.000 Euro betragen. Der Darlehenshöchstbetrag kann je Endkreditnehmer maximal einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm sind auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank oder im Amtsblatt Nr. 33/2021 vom 19.08.2021 einsehbar.