10.08.2021

Unwetterschäden: NRW Bank erleichtert Zugang zum Universalkredit

Die NRW Bank teilt in einem Rundschreiben mit, dass weitere Maßnahmen umgesetzt wurden, um den Hochwasser-geschädigten Unternehmen den Zugang zum NRW.BANK Universalkredit mit 50-prozentiger Haftungsfreistellung weiter zu erleichtern. Zusätzlich kann die Tilgung in allen Produkten der NRW Bank ausgesetzt werden.
Die einzureichenden Unterlagen im Universalkredit wurden laut NRW Bank deutlich reduziert. Je nach Höhe des NRW.BANK-Obligos sind unterschiedliche Unterlagenpakete einzureichen:
Bei einem Darlehensbetrag bis 250.000 Euro: das Unterlagenpaket 1, das Unterlagenpaket 2 gilt für Darlehen bis 1,5 Mio. Euro und für Beträge darüber hinaus muss das Unterlagenpaket 3 eingereicht werden. Voraussetzung für eine Beantragung ist, dass es sich um Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden infolge der aktuellen Unwetterereignisse handelt.

Mit dem NRW.BANK.Universalkredit können gewerbliche Antragsteller zum Beispiel Ersatzinvestitionen für durch Unwetter beschädigte Maschinen oder Kosten für Aufräum- oder Reinigungsarbeiten bis zu einem Höchstbetrag von in der Regel 2 Mio. Euro und mit Laufzeiten bis zu 10 Jahren zu einem Zinssatz ab 0,01 Prozent p.a. finanzieren.

Weiterhin ist in allen Förderprogrammen im Hausbankenverfahren der NRW Bank eine Tilgungsaussetzung bis Ende des Jahres möglich. Hierzu können seit dem 1. August 2021 Anträge auf Tilgungsaussetzung für die künftigen Tilgungsraten bis einschließlich 31. Dezember 2021 gestellt werden. Weitere Informationen zum Universalkredit und weiteren Förderprodukten gibt es in der Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite der NRW Bank.