02.08.2021

Soforthilfe RLP Unternehmen 2021: Richtlinie veröffentlicht

Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz hat eine Richtlinie zur Soforthilfe des Landes für Hochwasser-geschädigte Unternehmen veröffentlicht. Die Richtlinie gilt für die Landkreise Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und die Stadt Trier.

So sollen Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige, die durch die Unwetter in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind, mit einem einmaligen Zuschuss unterstützt werden. Voraussetzung für die Auszahlung der Soforthilfen ist eine Schadenshöhe von mindestens 5.000 Euro, die nicht durch Versicherungsleistungen abgedeckt ist. Die Soforthilfe besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR je Betriebsstätte.

Die Anträge können noch bis zum 31. August 2021 online oder per Post bei der zuständigen Kreisverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Trier eingereicht werden. Für Unternehmen aus dem Landkreis Ahrweiler ist der Landkreis Mayen-Koblenz in Amtshilfe tätig. Weitere Informationen zur "Soforthilfe RLP 2021" gibt es in der Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion RLP.