02.08.2021

Hochwasser-Soforthilfe in NRW noch bis Ende August zu beantragen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat drei Richtlinien veröffentlicht zur Gewährung von Soforthilfen zur Milderung der finanziellen Belastungen, die durch die extremen Unwetterschäden Mitte Juli verursacht wurden.

Die Richtlinien gelten für die durch die Unwetterkatastrophe am stärksten betroffenen Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Köln. Konkrete Angaben über die Regionen sind in der "Liste der betroffenen Kommunen" veröffentlicht.
Empfänger der Soforthilfen sind die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Kommunen und Privathaushalte bzw. natürliche Personen.

Die Gewährung der Soforthilfe erfolgt als Festbetrag in Form einer nicht rückzahlbaren Leistung.
Die Höhe dieses Zuschusses ist abhängig vom Empfänger, bzw. von der Zahl der im Haushalt gemeldeten Personen oder der Größe der Kommune.

Kommunen müssen keinen Antrag stellen, das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung erlässt die Bewilligungsbescheide direkt an die in der Richtlinie aufgeführten kreisfreien Städte und Kreise.
Unternehmen, Freie Berufe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe stellen die Anträge bei der Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet die betroffene Betriebsstätte liegt. Personen und Privathaushalte stellen die Anträge bei der Stadt oder Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Anträge einschließlich aller geforderten Erklärungen und Nachweise, müssen bis zum 31. August 2021 eingereicht werden. Weitere Informationen zur Unwetter-Soforthilfe gibt es in der Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.