02.08.2021

Verlängert: Niedersachsen fördert mobile Azubis

Das Niedersächsische Kultusministerium hat die Richtlinie zur "Mobilitätsprämie Auszubildende" bis Ende 2022 verlängert. Über die einmalige Prämie von 500 Euro können Auszubildende gefördert werden, die im Jahr 2020 oder 2021 eine Ausbildung beginnen und deren Probezeit bereits abgelaufen ist.

Voraussetzung: Wohnsitz und Ausbildungsstätte liegen mindestens 45 km auseinander bzw. die Fahrzeit mit dem ÖPNV zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte beträgt mindestens eine Stunde. Das Gleiche gilt für die Strecke zwischen Wohnsitz und berufsqualifizierender Berufsfachschule oder Fachschule.

Anträge können noch bis 30. Juni 2022 über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank gestellt werden. Weitere Informationen zur Förderung gibt es in der Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite der NBank.