28.07.2021

Rheinland-Pfalz: Soforthilfe für Hochwasser-Opfer

Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz hat eine Richtlinie zur Soforthilfe des Landes für Hochwasser-geschädigte Haushalte veröffentlicht. Die Richtlinie gilt für die Landkreise Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und die Stadt Trier.
So sollen natürliche Personen und private Haushalte, die durch die Unwetter in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind, mit einem einmaligen Zuschuss unterstützt werden.

Voraussetzung für die Auszahlung der Soforthilfen ist eine Schadenshöhe von mindestens 5.000 Euro, die nicht durch Versicherungsleistungen abgedeckt ist. Bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit ist eine Soforthilfe auch bei Schäden ab 3.000 Euro möglich. Die Höhe der Soforthilfe setzt sich aus einem Sockelbetrag von 1.500 Euro je Haushalt und 500 Euro für jede weitere Person zusammen. Pro Haushalt werden maximal 3.500 Euro Soforthilfe gewährt.

Die Anträge können online oder per Post bei der zuständigen Kreisverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Trier eingereicht werden. Weitere Informationen zur "Soforthilfe RLP 2021" gibt es in der Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion RLP.