20.07.2021

Schleswig-Holstein fördert Innenstädte

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) hat ein neues Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung aufgelegt. Dieses Programm steht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie neben der bestehenden Städtebauförderung zur Verfügung. Städte und Gemeinden sollen mit einem Zuschuss kurz- bis mittelfristig gestärkt werden, damit sie den Erhalt zukunftsgerechter innerstädtischer Lebens-, Geschäfts-, Arbeits- und Kulturräume absichern können.

Förderfähig sind kurzfristig umsetzbare Maßnahmen und städtebauliche oder bauliche Projekte, wie die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen, Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen mit regionaler Strahlkraft zur Belebung der Innenstadt sowie mittelfristig wirkende Konzepte und Strategien für städtische Räume mit Zentrumsfunktion. Dies können beispielsweise sein: Konzepte und Maßnahmen für eine barrierearme und kindgerechte Ausgestaltung von Außen- und Innenräumen oder Verkehrskonzepte und Maßnahmen zur Umgestaltung des öffentlichen Raums.

Gefördert werden 75 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 500.000 Euro pro Zielgebiet. Der Förderantrag kann bis zum 30. Juni 2022 bzw. solange Mittel verfügbar sind, bei der IB Schleswig-Holstein eingereicht werden. Weitere Informationen gibt es in der Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite der IB.SH.