13.07.2021

Niedersachsen unterstützt Reisebusbranche

Das Land Niedersachsen hat ein neues Förderprogram aufgelegt. Die "Niedersächsische Corona-Hilfe für die Reisebusbranche" richtet sich an Unternehmen, die am 16. März 2020 Inhaber einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen waren und die durch die Auflagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wirtschaftlich getroffen wurden.

Es handelt sich um einen Ausgleich für pandemiebedingte Einnahmeausfälle, um laufende Kosten abzudecken. So sollen die Firmen vor der Insolvenz bewahrt werden.

Der Zuschuss wird pro Fahrzeug gewährt und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt, für Fahrzeuge, die ausschließlich im Gelegenheitsverkehr unterwegs sind, auf maximal 68.200 Euro. Für Fahrzeuge, die überwiegend im Linienverkehr unterwegs sind, kann man maximal 20.460 Euro erhalten. Unternehmen können Zuschüsse für mehrere Fahrzeuge erhalten. Der für die Billigkeitsleistung geltende berücksichtigungsfähige Zeitraum liegt zwischen dem 17. März 2020 und dem 30. Juni 2021.

Anträge können online über das Kundenportal der NBank gestellt werden. Weitere Informationen gibt es in der Fördermitteldatenbank oder in der entsprechenden Richtlinie vom 14.06.2021, erschienen im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 25 / 2021