07.07.2021

LfA richtet Energiekredit Gebäude neu aus

Die LfA - Förderbank Bayern hat seit Juli einen neu ausgerichteten "Energiekredit Gebäude" (EG8) im Angebot, wie sie in einem Rundschreiben mitteilt. Mit dem Darlehensprogramm soll der Anreiz für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor gestärkt werden, um damit die Energiewende in Bayern voranzubringen. Gefördert werden Maßnahmen an gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden bzw. Gebäudeteilen sowie damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige, die bereits eine Förderung auf Basis der Förderrichtlinien zur BEG im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 10 Mio. Euro, der Finanzierungsanteil am förderfähigen Vorhaben beträgt bis zu 100 Prozent. Es können Vorhaben mit förderfähigen Kosten ab 25.000 Euro berücksichtigt werden.

Die bisherigen Produkte der LfA unter dem Titel "Energiekredit Gebäude" (EG5, EG6 und EG7) konnten nur noch bis zum 30. Juni 2021 zugesagt werden und sind eingestellt worden.

Weitere Informationen zum neuen "Energiekredit Gebäude" finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite der LfA.

Quelle: Rundschreiben Nr. 3 der LfA vom 21.05.2021