02.06.2021

Neue Corona Härtefallhilfen in den Bundesländern

Der Bund und die Länder haben weitere Corona-Hilfeprogramme in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aufgelegt, um Unternehmen und Soloselbständige im Haupterwerb zu unterstützen. Die Corona-Härtefallhilfe stellt einen Ausgleich für pandemiebedingt nicht gedeckte betriebliche Fixkosten - je nach Bundesland - zumeist im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 dar und kann als Zuschuss bis maximal 100.000 Euro gezahlt werden.

Eine pandemiebedingte besondere Härte liegt vor, wenn die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und Soloselbständigen coronabedingt absehbar bedroht oder massiv beeinträchtigt ist, weil bestehende Corona-Hilfsprogramme von Bund und Ländern nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält. Es besteht kein Rechtsanspruch. Anträge sind digital über das jeweilige Bundesland auf dem zentralen Portal Härtefallhilfen.de zu stellen. Die Antragstellung ist nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte (Prüfende Dritte) möglich.

Weitere Informationen zur Härtefallhilfe finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite Härtefallhilfen.de.