10.05.2021
Bayern: LfA verlängert Corona-Hilfen
Die Förderbank Bayern (LfA) hat die Laufzeit ihrer Corona-Hilfen verlängert. Die Förderprogramme können noch bis Ende 2021 gewährt werden. Die LfA-Corona-Hilfen sind im Einzelnen:
- LfA-Schnellkredit
- Corona-Schutzschirm-Kredit
- Corona-Kredit – Gemeinnützige
- Universalkredit mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung
- LfA-Bürgschaften mit einem Bürgschaftssatz von bis zu 90 Prozent
- Akutkredit
Neben den neuen beihilferechtlichen Rahmenbedingungen kommt es - bei ansonsten unveränderten Regelungen - zu folgenden Anpassungen:
- Beim Corona-Kredit – Gemeinnützige wird der Darlehenshöchstbetrag von 800.000 auf 1,8 Mio. Euro erhöht.
- Bei Bürgschaften auf Basis der Bundesregelung Bürgschaften 2020 wird der bisher für die Gewährung einer Bürgschaft erforderliche direkte Corona-Bezug dahingehend gelockert, dass künftig die Bürgschaft nur noch allgemein im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen muss. Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, Bürgschaften für Klein- und Kleinstunternehmen zu gewähren, die sich am 31.12.2019 bereits in Schwierigkeiten befanden, nicht aber Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind und weder Rettungs- noch Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen gibt es in unserer Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite der LfA Bayern.