29.04.2021

Geplante Antragsfrist der Agrarinvestitionsförderung Niedersachsen

Das Antragsverfahren im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Niedersachsen wird einmal jährlich durchgeführt, in der Regel im Frühjahr. In diesem Jahr ist das Verfahren laut Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Zeitraum vom 17. bis 31. Mai 2021 geplant.

Im AFP sind Vorhaben förderfähig, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen. Je nach Vorhaben und Anforderungen an die Tierplätze sind Fördersätze von 20 bis 40 Prozent der förderfähigen Investitionssumme (max. 2 Mio. Euro) möglich. Die Zuwendung kann pro Antrag 500.000 Euro betragen.

Bislang förderfähige Maschinen der Außenwirtschaft (Gülleausbringungstechnik, Pflanzenschutzgeräte, Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung) werden ab 2021 im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms Landwirtschaft gefördert, so dass sie im AFP nicht mehr enthalten sind.

Anträge können voraussichtlich ab dem 17. Mai gestellt werden. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Kleinstunternehmen und KMU, als Unternehmen der Tierhaltung gelten auch die Imkerei sowie die Wanderschäferei.

Mithilfe eines Punktesystems wird eine Rangfolge aller Anträge gebildet. Dabei sind die Auswahlkriterien so gewichtet, dass sie der Erreichung der Programmziele dienen. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie in der Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.