06.04.2021

Saarland verlängert Stipendien für Kultur und Kunst

Das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) hat das Stipendienprogramm für Kunst- und Kulturschaffende neu aufgelegt: Das Stipendienprogramm II für Solokünstlerinnen und -künstler kann noch bis Ende Mai 2021 beantragt werden.

Mit der angepassten Neuauflage des Förderprogramms stellt das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) insgesamt 1,9 Millionen Euro bereit, um die Arbeit von Kunst- und Kulturschaffenden in der Krise zu unterstützen.

Mit dem Programm werden soloselbstständige Kunst- und Kulturschaffende im Saarland mit einmalig ausgezahlten Stipendien in Höhe von 3.000 Euro gefördert. Das Stipendium kann der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens – jeder Art und jeder Sparte – dienen, einschließlich der Verbesserung der künstlerischen Fähigkeiten und der Entwicklung oder Umsetzung neuer kreativer Ansätze der Kunstvermittlung. Es ist unabhängig von der Inanspruchnahme anderer Unterstützungsleistungen, weder die Auszahlung der November- und Dezemberhilfen noch der Überbrückungshilfe schließen ein Stipendium aus.

Antragsberechtigt sind soloselbstständige Kunst- und Kulturschaffende, die ihren Wohnsitz mindestens seit dem 1. August 2020 im Saarland haben. Darüber hinaus müssen sie ihre Einnahmen überwiegend aus der künstlerischen Tätigkeit bzw. ihrem kulturellen Schaffen beziehen. Das bedeutet, dass die Einkünfte daraus mehr als die Hälfte ihres Gesamteinkommens betragen müssen. Der Antrag auf ein Stipendium ist unter Verwendung des entsprechenden Formulars in elektronischer oder schriftlicher Form an das MBK zu richten. Weitere Informationen und den Antrag zur Förderung gibt es auf der Webseite des MBK.