06.04.2021

Brandenburg: MBJS-Corona-Hilfe auch 2021

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) setzt die finanzielle Hilfe für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports fort. Die Hilfen dienen zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind und müssen nicht zurückgezahlt werden. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 5 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2021 zur Verfügung.

Die Hilfen werden als Festbetrag gewährt. Sie entsprechen der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten oder Verpflichtungen nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z. B. Zuwendungen, sonstige Corona-Hilfen, Kurzarbeitergeld) ergibt.

Die Corona-Hilfe 2021 wird für drei Monate rückwirkend ab dem 1. Januar 2021, maximal bis zum 31. Dezember 2021, als Zuschuss in Form eines Schadensausgleichs gewährt. Erneute Antragstellungen sind möglich. Als finanzieller Schaden gelten seit dem 1. Januar 2021 entstandene und voraussichtliche Liquiditätsengpässe.

Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung gibt es in der Förderdatenbank oder auf der Webseite des MBJS.