29.03.2021

Änderungen am “Investitionsprogramm Landwirtschaft“ der Rentenbank

Im "Investitionsprogramm Landwirtschaft" wird es einige Neuerungen geben, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung.

Dem Antragsverfahren wird künftig eine Interessenbekundung vorangestellt, um das Antragsverfahren zeitlich zu entzerren. Zunächst müssen sich an einer Förderung interessierte landwirtschaftliche Unternehmen im Online-Portal der Rentenbank registrieren. Alle Registrierten erhalten von der LR ein Anschreiben per E-Mail mit der Einladung zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens teilen die Unternehmen mit, dass sie an der kommenden und auch einer zukünftigen Antragsrunde (Termine werden noch bekannt gegeben) teilnehmen möchten.

Per Zufallsverfahren (Losverfahren) werden anschließend alle Interessenbekundungen in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Reihung wird sukzessive die Aufforderung der Rentenbank an die Unternehmen ergehen, innerhalb einer vorgegebenen Frist einen Zuschussantrag zu stellen. Der im Portal abgeschlossene Zuschussantrag ist anschließend zusammen mit einem Darlehensantrag innerhalb von zwei Monaten über die Hausbank bei der Rentenbank einzureichen.

Nach Freistellung des neuen Verfahrens durch die Europäische Union kann das Programm mit den geänderten Modalitäten im April beginnen. Über den genauen Starttermin wird das BMEL informieren. Neue Produktinformationen sind bisher noch nicht veröffentlicht.

Weitere Änderungen an den Fördermodalitäten:

Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wird die Förderung auf eine Fördersumme von 250.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt. Die Förderung für gewerbliche Unternehmen darf eine Fördersumme von 100.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben nicht übersteigen. Die Förderung wird insgesamt auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 1 Mio. Euro je Zuwendungsempfänger im Geltungszeitraum bis Ende 2024 begrenzt.

Aufgrund der Lieferengpässe der Landmaschinenhersteller in diesem Jahr wird die bisherige Lieferfrist für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft um vier Wochen verlängert: vom 31. Oktober auf den 1. Dezember 2021.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf vier Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.

Weitere Informationen zur Förderung im "Investitionsprogramm Landwirtschaft" finden Sie in der Förderdatenbank oder auf der Webseite der Rentenbank.