29.03.2021

Förderung im Thüringer Kulturbereich: Anträge Ende März und Mitte Juni

Der Freistaat Thüringen fördert den von der Corona-Pandemie betroffenen Kulturbereich mit einem Zuschuss. Die Finanzhilfen werden von der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) zur Kompensation von Einnahmeausfällen für gemeinnützige Träger im Bereich der Soziokultur und freien Theater sowie für Träger im Bereich der Kulturfestivals gewährt.

Kulturunternehmen können Anträge stellen, wenn für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. Juni 2021 die Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten (fortlaufende Sach- und Personalkosten) zu decken. Die Höhe der finanziellen Unterstützung entspricht der gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 ermittelten Finanzierungslücke. Für nicht gemeinnützige Träger von Kulturfestivals ist die Leistung auf 200.000 Euro begrenzt.

Anträge für den Zeitraum Oktober 2020 bis März 2021 müssen bis Ende März 2021 gestellt werden, für den Zeitraum April bis Juni 2021 gilt der 15. Juni dieses Jahres als Antragsstichtag. Weitere Informationen zur Förderung gibt es in der Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite der GFAW.