22.03.2021

Für Kultur- und Medienunternehmen: Soforthilfe IV 4.0 bei der IBB

Die Investitionsbank Berlin (IBB) fördert von der Corona-Krise betroffene Kultur- und Medienunternehmen zusätzlich mit der Soforthilfe IV 4.0.

Unternehmen dieser besonders hart betroffenen Branchen mit mind. zwei Beschäftigten können Zuschüsse zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem im Liquiditätsplan errechneten Liquiditätsengpass, in begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 Euro beantragt werden.

Die Soforthilfe IV 4.0 ist nur nachgelagert über die Überbrückungshilfe III beantragbar. Hierzu muss zunächst – bis 31.03.2021 – durch den Steuerberater ein Antrag auf Überbrückungshilfe III des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gestellt werden. Dies ist möglich über die Plattform des BMWi.

Unternehmen der Kultur- und Medienbranche, die einen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt haben, werden durch die IBB über die Möglichkeit einer Beantragung der Soforthilfe IV 4.0 informiert. Innerhalb einer gesetzten Frist können Unternehmen ihr Interesse hierfür direkt bekunden. Anschließend werden die Interessenbekundungen auf die Erfüllung der Antragsvoraussetzungen geprüft, insbesondere die kulturelle Relevanz für das Land Berlin. Weitere Informationen zur Soforthilfe IV 4.0 gibt es auf der Webseite der IBB.