22.03.2021

Thüringer Corona-Hilfe für gemeinnützige Einrichtungen bis Ende Juni verlängert

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat die Richtlinie zur Förderung von Corona-bedingten Liquiditätsschwierigkeiten von gemeinnützigen Einrichtungen verlängert.

Die bereits 2020 gewährte Förderung kann nun noch bis Ende Juni 2021 in Anspruch genommen werden. Gemeinnützige Sozialverbände und-träger, Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsträger sowie die Träger von Geburtshäusern können für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 einen Zuschuss von 90 Prozent ihres finanziellen Schadens erhalten, sofern dieser durch die Corona-Pandemie bedingt ist.

Diese Nothilfe-Leistung wird allerdings nachrangig gewährt, andere Leistungen müssen also zuerst in Anspruch genommen werden. Das betrifft beispielsweise Leistungen aus Versicherungen, Soforthilfen des Bundes oder das Kurzarbeitergeld.

Anträge auf Corona-Hilfe für gemeinnützige Einrichtungen können noch bis zum 30. Juni 2021 bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) oder bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt werden. Weitere Informationen gibt es in der Fördermitteldatenbank oder auf der Webseite der GFAW.