16.03.2021

Niedersachsen: Anträge auf Sportstättenförderung nur noch bis Ende März möglich

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport fördert auch 2021 die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten wie Sporthallen (Turnhallen), Hallenschwimmbäder sowie Sportplätze und Laufbahnen. Anträge können in diesem Jahr jedoch nur noch bis Ende März gestellt werden.

Die Zuwendung des Landes wird als Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und soll jeweils mindestens 50.000 Euro betragen. Bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil der Zuwendung an den zuwendungsfähigen Ausgaben sogar bis zu 80 Prozent betragen. Maximal werden bei Sporthallen 400.000 Euro und bei Hallenschwimmbädern eine Million Euro als Zuwendung gewährt.

Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Unternehmen sowie der Landessportbund Niedersachsen e.V. Die Anträge für das laufende Jahr müssen bis zum 31. März gestellt werden. Weitere Informationen zur Förderung gibt es in der Förderdatenbank oder auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.