15.03.2021

Aufruf: Förderung kommunaler Klimaschutz-Modellprojekte

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) will Initiativen fördern, die im kommunalen Umfeld klimarelevante Treibhausgase einsparen - idealerweise bis zur Treibhausgasneutralität von Kommunen. Der aktuelle Förderaufruf unterstützt kommunale Akteure dabei, Klimaschutzmaßnahmen zu aktivieren und dadurch dem Klimaschutz auf regionaler und lokaler Ebene mehr Gewicht zu verleihen. Gefördert werden investive Modellprojekte in Kommunen und im kommunalen Umfeld, die durch eine direkte, weitreichende Treibhausgasminderung einen beispielhaften Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten.

Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Bereichen:

Abfallentsorgung

Abwasserbeseitigung

Energie- und Ressourceneffizienz

Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr

Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen)

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss für maximal vier Jahre. Die Förderquote für Anträge, die bis Ende 2021 gestellt werden, beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für finanzschwache Kommunen bis zu 100 Prozent. Danach liegt der maximal Förderanteil bei 70 bzw. 90 Prozent.

Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Antragsberechtigt sind auch Kooperationen ("Verbünde") von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen.

Das BMU hat den Projektträger Jülich mit der Betreuung der Fördermaßnahme beauftragt, das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst werden Projektskizzen eingereicht, die anschließend bewertet werden. Für die Auswahlverfahren werden Projektskizzen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. März bis 30. April 2020, 2021 und 2022 sowie vom 1. September bis 31. Oktober 2020, 2021 und 2022 eingereicht werden. Bewerber, deren Skizzen ausgewählt wurden, werden in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, das geplante Vorhaben persönlich dem Fördermittelgeber zu präsentieren und anschließend einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Weitere Informationen zur Förderung und zur Bewerbung gibt es auf der Webseite des Projektträgers Jülich.