04.03.2021

Sachsen verlängert Corona-Inklusionsförderung

Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) hat die Förderung von Inklusionsbetrieben verlängert. Die Zuschussförderung der so genannten Säule II soll Inklusionsbetriebe oder -abteilungen in Sachsen unterstützen, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. So soll eine Kündigung der schwerbehinderten Mitarbeiter vermieden werden.

Gefördert werden Geschäftsfeldumstellungen und -erweiterungen, Weiterbildungen und Schulungen mit einem Finanzierungsanteil von maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 50.000 Euro pro Betrieb, in begründeten Einzelfällen auch bis 75.000 Euro. Anträge können noch bis zum 30. September 2021 gestellt werden. Weitere Informationen zur Förderung gibt es auf der Webseite des KSV.