24.02.2021

Bayern fördert Defibrillatoren

Der Freistaat Bayern fördert die Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zur Laienreanimation. Gefördert werden die Anschaffungskosten für Defibrillatoren bis zu einer Höhe von 1.800 Euro je Gerät, für das Gebiet einer Kreisverwaltungsbehörde können Zuwendungen bis zu 6.100 Euro gezahlt werden.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen, Vereine, Kommunen und Kommunalverbände mit Sitz in einer Gesundheitsregion plus in Bayern. Das Programm startet am 1. März 2021. Anträge sind an die Bewilligungsbehörde zu richten. Dies sind die Kreisverwaltungsbehörden, im Fall kreisfreier Städte die Regierungen. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren zur Laienreanimation (AED-Förderrichtlinie), erschienen im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 87 2020.