11.02.2021

Niedersachsen fördert gemeinnützige Sportorganisationen

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat das Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Sportorganisationen aktualisiert. In Absprache mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) wurde die Ausgangsrichtlinie aus dem vergangenen Jahr angepasst.

Neu ist, dass Sportorganisationen, die aus dem Corona-Sonderprogramm bereits Leistungen erhalten haben, auch 2021 einen Antrag stellen können, solange die bisher erhaltene Förderung unter 50.000 Euro liegt.

Auf der Grundlage der aktualisierten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen einen Zuschuss in Höhe von 70 Prozent des Liquiditätsengpasses, höchstens jedoch 50.000 Euro pro Verein erhalten. Vorausgesetzt, sie sind infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Anträge können noch bis zum 15. November 2021 über das Intranet des LSB gestellt werden. Weitere Informationen zur Förderung gibt es auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.