01.02.2021

KfW fördert Digitalisierung von Krankenhäusern

Seit dem 1. Februar 2021 unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) die Krankenhäuser in Deutschland bei Investitionen in ihre digitale Infrastruktur mit zinsverbilligten Förderkrediten. Dazu erweitert die KfW ihr bestehendes Kreditprogramm „Digitale Infrastruktur“. Krankenhäuser, die Förderungen aus dem Krankenhausstrukturfonds nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Anspruch nehmen möchten, können damit den verpflichtenden Eigenanteil von 30 Prozent der im Bescheid des BAS festgestellten förderfähigen Kosten aufbringen.

Bislang kann der Investitionskredit für Projekte im Rahmen des Breitbandausbaus in Anspruch genommen werden. Mit der Erweiterung soll das Förderprogramm nun auch ein strategischer Baustein in der Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben von Krankenhäusern in Deutschland werden.

Neben kommunalen und gewerblichen Unternehmen können nun auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen sowie Kirchen den Investitionskredit beantragen. Weitere Informationen zum Investitionskredit Digitale Infrastruktur finden Sie auf der Webseite der KfW.