26.01.2021

Thüringen: Zuschuss für ausgefallene Veranstaltungen

Das Wirtschaftsministerium Thüringen fördert Unternehmen, die Messen, Kongresse, Konzerte oder Festivals organisieren und ausrichten, sofern diese durch die Einschränkungen der Corona-Maßnahmen abgesagt werden müssen. Auch wirtschaftlich tätige gemeinnützige Organisationen und Unternehmen können gefördert werden.

Über den Zuschuss sollen Ausfallkosten öffentlicher Veranstaltungen, wie Ausfallentschädigungen an Vertragspartner sowie Ausgaben für Veranstaltungstechnik, Ausstattung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Personalaufwand des Antragstellers finanziert werden. Der Förderanteil beträgt 80 Prozent der tatsächlich angefallenen, nutzlosen Ausgaben ohne Personalausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Veranstaltung.

Förderfähig sind Veranstaltungen, die bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 stattfinden sollen. Veranstaltungen mit geplanten Gesamtkosten von unter 20.000 Euro sind allerdings von einer Förderung ausgeschlossen. Die Antragstellung bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) muss vor Absage der Veranstaltung erfolgen und ist bis zum 30. April 2021 begrenzt. Sobald absehbar ist, dass Veranstaltungen wieder durchgeführt werden können, wird die Antragstellung über das Online-Portal der Förderbank freigeschaltet. Weitere Informationen zur Förderung gibt es auf der Webseite der TAB.