18.01.2021

Mecklenburg-Vorpommern verlängert Neustart-Prämie

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern hat die Förderung der Neustart-Prämie verlängert. Unternehmen, die ihren Beschäftigten eine Sonderzahlung aufgrund der Corona-Pandemie gewähren, wenn diese durch Kurzarbeit finanziell eingeschränkt sind, können den Zuschuss bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) erhalten.

Vorausgesetzt wird unter anderem, dass sich die Beschäftigten in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monaten zu mindestens 50 Prozent in Kurzarbeit befinden und dass sie nach der Kurzarbeit wieder im Unternehmen beschäftigt werden. Es zählt der Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. März 2021. Der Zuschuss beträgt pro Mitarbeiter maximal 700 Euro, gestaffelt nach der Länge der Kurzarbeit in Monaten.

Anträge können noch bis zum 31. Juli 2021 rückwirkend bei der GSA gestellt werden. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der GSA.