06.01.2021

Bayern verlängert Digitalbonus

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat die Richtlinien zum Förderprogramm Digitalbonus neu herausgegeben. Der Digitalbonus wird als Zuschuss in zwei Varianten angeboten: Als "Digitalbonus Standard" mit einem Förderbetrag bis zu 10.000 Euro und als "Digitalbonus Plus" mit einer Förderung bis zu maximal 50.000 Euro. Voraussetzung für den "Digitalbonus Plus" ist ein hoher Innovationsgehalt der geplanten Maßnahme. Gefördert werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Förderanteil von maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann für zwei Schwerpunkte genutzt werden:

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und Anwendungen
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Die neue Richtlinie gilt ab Januar 2021 bis Ende 2023. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite Digitalbonus.Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.