Anträge zur Dezemberhilfe können gestellt werden
Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist nach der Novemberhilfe nun auch die Dezemberhilfe zur Antragstellung freigeschaltet.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes, allgemein unter den Namen Novemberhilfe und Dezemberhilfe bekannt, unterstützt Unternehmen, Betriebe, Soloselbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der Corona-Pandemie im November und Dezember 2020 schließen muss.
Die finanzielle Unterstützung des Bundes beträgt jeweils 75 Prozent des Umsatzes im Vorjahresmonat. Soloselbständige können auch den durchschnittlichen Monatsumsatz 2019 als Vergleichswert hinzuziehen. Wurde der Betrieb erst nach dem Oktober bzw. November des vergangenen Jahres gegründet, zählt der Umsatz aus dem Oktober 2020 oder der durchschnittliche Monatsumsatz seit der Gründung.
Die Antragstellung zur Novemberhilfe läuft bereits seit wenigen Wochen, nun können auch die Anträge für den Dezember gestellt werden. Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit einem Direktantrag bis zu 5.000 Euro beantragen. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat. Alle Anderen sind bei der Antragstellung auf einen so genannten prüfenden Dritten angewiesen. Dies kann ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt sein, der den Antrag in ihrem Namen einreicht.
Bevor es zur Auszahlung des beantragten Betrags kommt, werden Abschlagszahlungen gewährt. Die Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe laufen bereits, für die Dezemberhilfe können die Zahlungen im Januar 2021 starten, so das BMWi.
Anträge für die Novemberhilfe können noch bis Ende Januar 2021 gestellt werden, für die Dezemberhilfe bis zum 31. März 2021. Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform der Überbrückungshilfe. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BMWi.