25.11.2020

Novemberhilfe: Antragstellung startet in Kürze

Ende November, voraussichtlich heute, am 25. November 2020, startet laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Antragstellung für die so genannte Novemberhilfe.

Die drei Bundesministerien für Wirtschaft, Finanzen und Inneres bieten die Förderung gemeinsam mit den Bundesländern als Entschädigung für Unternehmen und Selbständige an, die vom Corona-bedingten Lockdown ab dem 2. November 2020 betroffen sind.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen den Geschäftsbetrieb einstellen mussten sowie von diesen Schließungen indirekt betroffene Unternehmen.

Es werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes im November 2019 gewährt, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz auch den durchschnittlichen Monatsumsatz von 2019 zugrunde legen.

Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, sollen Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen. Weitere Informationen zur Novemberhilfe finden Sie auf der Webseite des BMWi.