17.11.2020

Corona-Hilfe: Hessen fördert 2.000 Gaststätten

Das Land Hessen hat ein neues Förderprogramm für Unternehmen der Gastronomiebranche aufgelegt. Mit der "Corona-Soforthilfe für Gastronomiebetriebe" sollen Kleinst- und Kleinunternehmen unterstützt werden, die durch die Corona-Einschränkungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Gefördert werden Neuanschaffungen von Gastrobedarf (zum Beispiel Kühltechnik, Spültechnik, Koch- und Küchengeräte, Desinfektionsständer) und Investitionen, die nötig sind, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten oder die Nutzung von Außenbereichen zu unterstützen, beispielsweise Zelte. Heizgeräte für den Außenbereich werden allerdings nicht gefördert. Die Zuschussförderung beträgt einmalig 1.500 Euro pro Antragsteller.

2.000 Gaststätten mit Sitz in Hessen sollen die Zuwendung im Zeitraum von November 2020 bis Dezember 2022 erhalten. 50 Prozent der Bewilligungen sollen für Betriebe ausgesprochen werden, die innerhalb der Gebietskulisse "Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum Hessen 2014-2020 liegen, 50 Prozent im verdichteten Raum. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz werden einen Aufruf zur Antragstellung veröffentlichen. Die Anträge laufen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), die auf ihrer Webseite und auf Anfrage das Formular zur Verfügung stellt.

Weitere Informationen gibt es in der "Richtlinie des Landes Hessen zur Gewährung einer Kleinbeihilfe als Corona-Soforthilfe für Gastronomiebetriebe".