12.10.2020

Überbrückungshilfe geht in die zweite Phase

Die Überbrückungshilfe wird bis Ende des Jahres fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Einschränkungen der Corona-Maßnahmen  besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Die 1. Phase der Überbrückungshilfe ist nun abgelaufen. In der 2. Phase gibt es einige Neuerungen:

Anspruch auf die Förderung hat künftig, wer einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten von April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder von durchschnittlich 30 Prozent in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen hat.

KMU, Selbstständige oder Freiberufler, die mindestens 30 Prozent ihrer Umsätze verloren haben, erhalten jetzt eine Förderung von bis zu 40 Prozent ihrer Fixkosten, bei 60 bis 70 Prozent Verlust werden 60 Prozent gefördert und wer mehr als 70 Prozent weniger Umsätze hat, kann eine Förderung von 90 Prozent erhalten. Die Personalkostenpauschale wird von zehn auf 20 Prozent erhöht.

Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Antragsteller für September bis Dezember 2020 bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten, die Abstufung nach der Zahl der Mitarbeiter mit der Deckelung für KMU entfällt.

Die Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfe können voraussichtlich ab Mitte Oktober online über die Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft gestellt werden.