28.09.2020

Verlängerung und Vereinfachung der Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe Corona wird in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgesetzt, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und die Bundesregierung in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen und künftig werden bis zu 90 Prozent der Fixkosten übernommen statt bisher maximal 80 Prozent. Die Überbrückungshilfe steht weiterhin Unternehmen aller Branchen offen, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder alle, die einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 30 Prozent von April bis August 2020 im Vergleich zum Vorjahr hatten. Anträge in der sogenannten 2. Phase können voraussichtlich ab dem 1. Oktober gestellt werden.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe Corona gibt es unter anderem auf der Webseite des BMWI.