28.09.2020

Baden-Württemberg: Mehr Hilfe für Hotels und Gastronomie

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Verlängerung und Ausweitung der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen. Anträge können jetzt noch bis zum 20. November 2020 gestellt werden. Bei der Berechnung des dreimonatigen Förderzeitraums kann dann auch der Dezember herangezogen werden.

Neu ist auch, dass Betriebe gefördert werden, die zwischen 30 und 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen. Bisher gab es die Förderung erst für Unternehmen, die mindestens 50 Prozent des Umsatzes im Gastrobereich erzielten.

Die Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe erhalten gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Der Liquiditätsengpass wird auf Basis des betrieblichen Sach-, Personal- und Finanzaufwands des Antragsstellers berechnet.

Betriebe, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen, erhalten wie bislang für einen Zeitraum von drei Monaten einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro, dazu noch 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Für Betriebe, die zwischen 30 und 50 Prozent ihres Umsatzes in der Branche erwirtschaften, wird eine neue Förderstufe eingeführt. Sie erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu 2.000 Euro zuzüglich 1.000 Euro für jeden Angestellten. Anträge auf Förderung nach der neuen Regelung können voraussichtlich ab dem 1. Oktober gestellt werden. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.