21.09.2020

Sachsen zahlt Ausgleich für entgangene Kitabeiträge

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus zahlt eine nicht rückzahlbare Zuweisung bzw. einen Zuschuss an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Den Antrag können kreisangehörige Gemeinden noch bis zum 25. September 2020 schriftlich beim Landkreis und kreisfreie Städte bei der Landesdirektion stellen.

Mit der Förderung sollen die Mindereinnahmen durch entgangene Elternbeiträge wegen der Corona-bedingten Schließzeiten ausgeglichen werden um die Betriebsfähigkeit der Einrichtung zu sichern.

Je nach Anzahl der zu betreuenden Kinder und Zeitumfang der Betreuung können die Kitas und Horte den Elternbeitrag erhalten, der ihnen durch die Corona-Maßnahmen entgangen ist.

Weitere Informationen zur Förderung und zum Antrag finden Sie in der "Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Leistungen zum Ausgleich für entgangene Elternbeiträge bei Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aufgrund der COVID-19-Pandemie 2020 (VwV Ausgleich entgangene Elternbeiträge 2020)" auf der Webseite sachsen.de.