26.08.2020

Corona-Hilfe: NRW unterstützt Inklusions-Betriebe

Im Rahmen des Förderprogramms "Integration unternehmen!" wird befristet bis Ende 2020 eine Liquiditätshilfe für Inklusionsbetriebe in Nordrhein-Westfalen angeboten, die durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Inklusionsbetriebe, also Unternehmen, die neben ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen sozialen Auftrag wahrnehmen und in größerem Umfang schwerbehinderte Menschen beschäftigen, sollen mit dem Zuschuss gefördert werden, damit diese Arbeitsplätze trotz der schwierigen Lage in der Corona-Krise erhalten bleiben.

Ja nach Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten - Zielgruppenbeschäftigten - kann ein Unternehmen bis zu 75.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten:

  • Bis 10 Zielgruppenbeschäftigte: pro Arbeitsplatz 5.000 Euro, max. 30.000 Euro,
  • Bis 25 Zielgruppenbeschäftigte: pro Arbeitsplatz 3.000 Euro, max. 50.000 Euro,
  • Über 25 Zielgruppenbeschäftigte: 2.000 Euro, max. 75.000 Euro.

Außerhalb dieser Corona-bedingten Förderung können Inklusionsbetriebe in diesem Förderprogramm weiterhin für einen neu geschaffenen Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen bis zu 20.000 Euro als Zuschuss erhalten, um ggf. einen Umbau oder Erweiterungen am Gebäude oder eine behindertengerechte Einrichtung und Maschinen zu finanzieren.

Weitere Informationen zur Corona-Liquiditätshilfe und zum Förderprogramm "Integration unternehmen" gibt es beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW auf der Webseite mags.nrw.