26.08.2020

Brandenburg: Corona-Hilfe für soziale Träger

Das Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) hat ein Förderprogramm für Träger der Sozialwirtschaft aufgelegt, die von den Einschränkungen der Corona-Pandemie betroffen waren bzw. sind und dadurch wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Durch die "Soforthilfe für soziale Einrichtungen" sollen Vereine, Verbände, Dienste und Beratungsstellen unterstützt werden, die eine wichtige Anlaufstelle für Familien, Hilfsbedürftige, Menschen mit Behinderungen, Senioren oder einsame Menschen darstellen.

Da diese Angebote von den bisherigen Corona-Hilfeprogrammen nicht immer erfasst wurden, stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg noch einmal 4,2 Millionen Euro zur Verfügung, um die soziale Infrastruktur des Landes gezielt zu stärken.

Bemessungsgrundlage für die Zuschuss-Förderung sind die voraussichtlichen Liquiditätsengpässe, die jeweils durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ab dem 18. März 2020 entstanden sind, längstens bis Ende 2020. Anträge können noch bis zum 15. November beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) gestellt werden.

Den Antrag und weitere Informationen zur Förderung gibt es auf der Webseite des LASV.