17.08.2020

Bessere Zugangsbedingungen: NRW.Bank.Digitalisierung und Innovation

Die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW Bank) hat die Zugangsbedingungen des Darlehens "NRW.Bank.Digitalisierung und Innovation" in beiden Förderbausteinen verbessert. So soll die digitale Transformation in NRW gestärkt und die Wiederanlaufphase der Wirtschaft nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie gefördert werden. Hierzu erweitert die NRW.Bank einerseits den Antragstellerkreis um junge und größere Unternehmen, indem sie das Mindestalter sowie die Umsatzhöchstgrenze aufhebt. Außerdem entfällt in beiden Förderbausteinen der Mindestdarlehensbetrag zur obligatorischen 50 %igen Haftungsfreistellung, im Baustein Digitalisierung wird zusätzlich eine 80 %ige Haftungsfreistellung angeboten. Durch diese Anpassungen soll der Zugang zur Förderung für eine breitere Gruppe von Kreditnehmern erleichtert werden. Die neuen Bedingungen gelten bis zum 31. Dezember 2020. Weitere Informationen zur Förderung "Digitalisierung und Innovation" finden Sie auf der Webseite der NRW.Bank.