12.08.2020

NRW: Beteiligungen im „Sonderprogramm Säule II“

Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG NRW) hat ein neues Förderprogramm zur Unterstützung von Mittelständischen Unternehmen aufgelegt, die durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Das "Sonderprogramm Säule II" bietet ein Beteiligungsvolumen von mindestens 50.000 Euro bis zu maximal 800.000 Euro je Unternehmen (bzw. Unternehmensgruppe) in Abhängigkeit vom noch verfügbaren Kleinbeihilfebudget des Unternehmens. Es kann eingesetzt werden für nachvollziehbare Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen wie Warenlager und laufende Kosten wie Miete, Gehälter, usw. Vorausgesetzt wird ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell und es wird nicht an Unternehmen vergeben, die sich bereits Ende 2019 in Schwierigkeiten befanden. Die Laufzeit beträgt fünf bis zehn Jahre, die Zusage sollte bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen, die Mittel sind bis Ende 2022 abrufbar. Anträge werden formlos bei der KBG gestellt. Weitere Informationen zum "Sonderprogramm Säule II" finden Sie auf der Webseite der KBG.