12.08.2020

Corona-Hilfe für Hotels und Gaststätten in Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg hat ein Förderprogramm zur Unterstützung von Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes aufgelegt. Über die "Stabilisierungshilfe Corona" können unter anderem Hotels und Pensionen, Ferienunterkünfte und Campingplätze sowie Restaurants, Gaststätten und Caterer gefördert werden, die wegen der Corona bedingten Einschränkungen unter finanziellen Einbußen zu leiden haben. Anträge müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden.

Antragsberechtigte Unternehmen und Soloselbständige können die Stabilisierungshilfe als Zuschuss gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten erhalten. 3.000 Euro gibt es für das Unternehmen und für jeden Mitarbeiter 2.000 Euro - umgerechnet in Vollzeitkräfte. Grundlage ist der nachgewiesene Liquiditätsengpass für drei aufeinander folgende Monate. Die Förderung soll der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen und zur Zahlung laufender Kosten wie Mieten, Gehälter aber auch für die Tilgung laufender Kredite genutzt werden. Weitere Informationen zur "Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe" und die Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.