29.07.2020

"Sachsen hilft sofort": Antragstellung vorübergehend wieder möglich

Für das Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort“ stehen in begrenztem Umfang zusätzliche Mittel zur Verfügung, so dass der bestehende Antragsstopp vorübergehend ausgesetzt wird. Das teilt die Förderbank des Landes Sachsen, die Sächsische Aufbaubank (SAB), auf ihrer Webseite mit.  

Nun sollen kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, die vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, voraussichtlich gegen Ende der 31. Kalenderwoche 2020 vorübergehend wieder Anträge für das Soforthilfe-Darlehen stellen können. Die Antragstellung läuft dabei ausschließlich über das Förderportal der SAB, Anträge werden chronologisch nach dem Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeitet. Sobald die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind, gelte erneut ein Antragsstopp, so die SAB. Den Zugang zum Antragsportal und weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der Webseite der SAB.