29.07.2020

Aufruf zur Bewerbung um den KfW-Award Gründen 2020

Noch bis zum 21. September können sich Start-ups für den KfW Award Gründen 2020 der Kreditanstalt für Wiederaufbau bewerben. Die KfW Bankengruppe zeichnet mit diesem Wettbewerb seit 1998 junge Unternehmen in ganz Deutschland aus, die für ihre Ideen und ihren Mut öffentliche Anerkennung erfahren sollen. Aus jedem Bundesland wird je ein Unternehmen prämiert, das ab dem Jahr 2015 gegründet oder im Rahmen einer Nachfolge übernommen wurde. Zusätzlich wird ein Bundessieger gekürt.

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise bewertet die Jury in diesem Jahr nicht nur Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität und prüft zudem, ob soziale Verantwortung übernommen wird. Auch der erfolgreiche Umgang mit den Herausforderungen der Corona-Krise fließt in die Bewertung ein. Darüber hinaus ist für die Auszeichnung maßgeblich, wie umweltbewusst die Umsetzung der Idee erfolgt ist und ob Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen wurden oder erhalten werden.

Der Wettbewerb richtet sich an Unternehmen bzw. Unternehmensnachfolger ab dem Gründungsjahr 2015. Das Preisgeld für die 16 Landessieger beträgt jeweils 1.000 Euro. Sie konkurrieren um den Bundessieg, der zusätzlich mit 9.000 Euro dotiert ist. Außerdem hat die Jury die Möglichkeit einen Sonderpreis in Höhe von 5.000 Euro zu vergeben; insgesamt also ein Preisgeld in Höhe von 30.000 Euro. Die Preisträger werden am 25. November 2020 bekannt gegeben.

Ausgewählt werden die Sieger von einer Jury, die mit Vertreterinnen und Vertretern aus der KfW-Bank, Politik und Wirtschaft - z. B. Landesförderinstituten und Industrie- und Handelskammern - besetzt ist. Unternehmen aller Branchen können sich bis zum 21. September 2020 bewerben. Weitere Informationen zum KfW-Award Gründen sowie das Online-Bewerbungsformular finden Sie auf der Webseite der KfW.