Bayern fördert gründungswillige Hochschulangehörige
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) will mit dem Förderprogramm zur Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz - "FLÜGGE" Unternehmensgründungen aus Hochschulen in Bayern im Bereich Innovation, Forschung und Technologie unterstützen. Die genaue Förderung ist geregelt in der Richtlinie "Programm zur Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsprogramm) sowie zur Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)". Die Antragstellung wird über Ausschreibungen organisiert, die ein- bis zweimal jährlich veröffentlicht werden.
In der aktuellen Ausschreibung fördert "FLÜGGE" Hochschulen
- bei der Unterstützung von Gründungswilligen bei der Absicherung ihres innovativen, auch digitalen Geschäftsmodells, das in einer nachhaltigen Unternehmensgründung münden könnte.
- die ihr Gründungsvorhaben im Rahmen der Exist-Förderung aufgrund besonderer technologischer Hausausforderungen nicht zum Abschluss bringen konnten.
- die für ihr technologisch innovatives, anspruchsvolles und risikoreiches Vorhaben im Programm "Exist-Gründerstipendium" keine Förderung erhalten haben.
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen in Bayern, die Gründungswilligen müssen der antragstellenden Hochschule angehören. Die Förderung beläuft sich je nach Vorhaben über einen Zeitraum von sechs bzw. zwölf Monaten. Der Gründungswillige erhält ein monatliches Stipendium, die Hochschule eine Förderung ihrer Sachausgaben.
Der Freistaat Bayern hat den Projektträger Bayern - "Bayern Innovativ" mit der Abwicklung des Verfahrens beauftragt. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können interessierte Hochschulen eine Projektskizze bis zum 19. August 2020 einreichen. Anschließend werden die Verfasser besonders überzeugender Skizzen eingeladen, sich und ihr Vorhaben einem Gutachtergremium vorzustellen. Für die zweite Verfahrensstufe werden alle Projekte, deren Projektskizze im Rahmen der Gutachtersitzung positiv bewertet wurden, aufgefordert, bis zum 25. November 2020 einen formalen Förderantrag einzureichen. Ein Projektstart wäre ab März 2021 möglich, eine Terminverschiebung wegen der Corona-Krise behält sich das Bayerische StMWi allerdings vor. Weitere Informationen zur Förderung und zur Bewerbung finden Sie auf der Webseite bayern innovativ/FLÜGGE.