06.07.2020

KfW-Corona-Hilfe für kleine Unternehmen und Start-ups

Für kleine Unternehmen und Start-ups, die ausgelöst durch die Corona-Krise einen besonderen Kapitalbedarf haben, bieten die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Förderinstitute der Bundesländer eine weitere Unterstützung: Eine Beteiligungsfinanzierung bereitgestellt aus Mitteln des Bundes.

Unternehmen, an denen Venture-Capital-Fonds beteiligt sind und die bis Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, unterstützt KfW Capital indirekt über den Venture-Capital-Geber mit der Corona Matching Fazilität. Anträge können bis Ende 2020 bei KfW Capital oder beim Europäischen Investitionsfonds (EIF) gestellt werden.

Unternehmen, an denen kein Venture-Capital-Fonds beteiligt ist oder die darüber hinaus Unterstützung brauchen, können eine Förderung für Investitionen und Betriebsmittel als individuelle Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierung erhalten. Der öffentliche Förderanteil liegt bei maximal 800.000 Euro. Die Finanzierung ist durch eine Garantie des Bundes abgesichert, die KfW übernimmt das Bankenrisiko. In die Gesamtfinanzierung können auch private Kapitalgeber wie Business Angels eingebunden werden.  Diese Förderung können auch Unternehmen beantragen, die bereits andere Corona-Hilfen erhalten oder beantragt haben. Die Anträge können bis zum 31. Dezember 2020 beim Landesförderinstitut oder einem eingebundenen Finanzvermittler gestellt werden. Weitere Informationen zur Corona-Hilfe für kleine Unternehmen und Start-ups finden Sie auf der Webseite der KfW.