29.06.2020

“Mein Mikrokredit“ mit Sonderkonditionen wegen Corona

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie die Bedingungen des Förderprogramms “Mein Mikrokredit“ verbessert, befristet bis zum 31. Juli 2020. Das gilt für Unternehmen, die vor dem 15. Februar 2020 wirtschaftlich tragfähig waren.

So können Unternehmen mit einem bestehenden Mikrokredit, die mit weniger als zwei Ratenzahlungen im Rückstand sind, ihr Kreditsaldo anstatt auf bisher 25.000 Euro bis zu einer Höhe von 40.000 Euro erhöhen. Tilgungs- und Zinszahlungen können für acht Monate ausgesetzt werden, die Laufzeit des Darlehens verlängert sich entsprechend.

Unternehmen, die einen neuen Mikrokredit beantragen, können diesen direkt bis zu einer Höhe von 25.000 Euro erhalten, die bisherige Beschränkung des Erstkredits auf 10.000 Euro entfällt. Weiterhin können neue Kreditnehmer eine tilgungsfreie Zeit von acht Monaten beantragen, die Laufzeit verlängert sich um diesen Zeitraum.

Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland will die Bundesregierung den Zugang zu Kapital für Gründungen und kleine Unternehmen verbessern, die keine Finanzierung durch Banken erhalten. Der Zins des Mikrokredits liegt bei derzeit 7,9 Prozent (effektiv), die Laufzeit beträgt maximal vier Jahre. Anträge werden direkt bei einem Mikrofinanzinstitut gestellt. Die besonderen Kreditbedingungen gelten bis Ende Juli 2020. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der Webseite "Mein Mikrokredit" des Bundearbeitsministeriums.