22.06.2020

Baden-Württemberg fördert Gewinnung von bezahlbarem Wohnraum

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (MWAW) Baden-Württemberg ruft zur Abgabe von Anträgen im Förderprogramm "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung" auf. Die Mobilisierung von innerörtlichen Flächen für bezahlbaren Wohnraum bildet einen Schwerpunkt der Förderrunde 2020, mit der das Land innovative Projekte unterstützen will.

Gegenstand der Förderung sind innovative Vorhaben, die in besonderem Maße den Zielen der qualitätvollen Innenentwicklung, der Flächeneffizienz und dem "Flächen gewinnen" sowie der Schaffung attraktiver, kompakter Siedlungsmuster mit zukunftsweisenden ressourceneffizienten Strukturen Rechnung tragen. Gefördert werden insbesondere:

Teil A: Kommunale Flächenmanager zur Aktivierung innerörtlicher Flächen für Wohnzwecke

Teil B: Unmittelbar umsetzbare städtebauliche Planungen für flächeneffizienten Wohnungsbau

Eine detaillierte Übersicht dieser Förderschwerpunkte findet sich in der Richtlinie "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung".

Die Förderung wird nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Rahmen der Projektförderung als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch maximal 80.000 Euro. Bei besonders vorbildlichen Projekten der Innenentwicklung darf der Förderhöchstbetrag maximal 100.000 Euro betragen. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 18 bis 24 Monate. Kürzere Laufzeiten sind ausdrücklich erwünscht, längere zu begründen.

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise und Zweckverbände in Baden-Württemberg. Anträge können bis spätestens 27. Juli 2020 an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gerichtet werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums.