18.06.2020

Bremer Aufbau-Bank: Betriebsmittelkredit für Corona geschädigte Unternehmen

Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) hat unter dem Programmnamen "Betriebsmittelkredit Corona-Krise" die förderfähigen Vorhaben in ihrem "BAB-Mikrokredit" erweitert. So bietet die Förderbank des Landes Bremen derzeit auch Mikrokredite als vorübergehende Maßnahme zur Bewältigung von Folgen aus der aktuellen Corona-Krise an.

Antragsberechtigt sind Freiberufler, Soloselbständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, die wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffen sind. Der Mikrokredit kann genutzt werden zur Bewältigung von finanziellen Schäden, die seit dem 1. Februar 2020 entstanden sind, bzw. in den folgenden Monaten erwartet werden.

Das Geld soll der Finanzierung von Betriebsmitteln, also laufenden Kosten für Mieten oder Personal und zum Begleichen offener Rechnungen für Waren oder Material dienen.

Bedarfe bis zu 50.000 Euro werden grundsätzlich über den BAB-Mikrokredit finanziert, Mittel, die über diesen Betrag hinausgehen, über ein Darlehen der KfW-Corona-Hilfe.

Der BAB-Mikrokredit ist im ersten Jahr zinsfrei, danach liegt der Zins bei derzeit 3 Prozent nominal. Weitere Informationen zum "Betriebsmittelkredit Corona-Krise“ finden Sie auf der Webseite der BAB oder in unserer Anwendung InvestInform.